REGELN DES 50. AMPANEL DES DĘBNO-MARATHON 2024
19. Polnische Polizeimeisterschaften,
9. Polnische Feuerwehrmeisterschaft,
9. Polnische Lehrermeisterschaft.
17. Meisterschaft der Stadt und Gemeinde Dębno.
ORGANISATIONSBÜRO: Sport- und Erholungszentrum, Ul. Parkowa 20, 74-400 Dębno, Tel./Fax +48 95 760 2436.
Vom 11. bis 12. Mai 2024 befindet sich das Organisationsbüro in der Sport- und Rehabilitationshalle, Ul. Piłsudskiego 10, Tel. 508 900 320.
KONTONUMMER: MARATON DĘBNO ASSOCIATION 03 1140 2004 0000 3102 7733 9362
Der Dębno-Marathon gehört zusammen mit dem Slowakischen Halbmarathon in Grodzisk Wielkopolski und dem Internationalen Strandlauf in Jarosławiec zur Serie „ „Laufende Adler“. Gesonderte Regelungen und detaillierte Informationen finden Sie auf der Website www.orłybiegowe.pl.
I. VERANSTALTER
1. Der Marathon ist eine Veranstaltung der STADT UND GEMEINDE DĘBNO.
2. Der Veranstalter der Veranstaltung ist das Sport- und Erholungszentrum in Dębno, der Verein Dębno Maraton in Zusammenarbeit mit dem Organisationskomitee des Dębno Marathons.
II. ZIELSETZUNG
1. Auswahl der polnischen Marathonmeister für 2024 in den folgenden Kategorien: Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrer und Champions der Stadt und Gemeinde Dębno.
2. Förderung des Laufens als einfachste Form der körperlichen Aktivität.
3. Förderung der Stadt und Gemeinde Dębno.
III. DATUM UND ORT
1. Das Rennen findet am 12. Mai 2024 statt und wird entlang der Straßen von Dębno und außerhalb der Stadt entlang bewaldeter Straßen mit Asphaltbelag (98%) und Kopfsteinpflaster (2%) markiert.
2. Start: Dębno, ul. J. Słowacki, 10.00 Uhr.
3. Route: 42,195 km, 4 Schleifen – zwei auf der Strecke Dębno-Dargomyśl-Cychry-Dębno und zwei entlang der Dębna-Straßen. Die Strecke ist PZLA-zertifiziert und verfügt alle 5 km über Zeitmesspunkte. Der Veranstalter hat das Recht, die Route und die Startzeit zu ändern, worüber er die Teilnehmer durch Veröffentlichung der neuen Route auf der Website www.maratondebno.pl informiert. Aus einer solchen Änderung ergeben sich keine weiteren Ansprüche oder Verbindlichkeiten.
4. Ziellinie: Dębno, ul. Mickiewicza 10. Zeitmessung bis 16 Uhr.
5. Von 8.30 bis 17.00 Uhr – die Strecke ist für den Straßenverkehr gesperrt.
6. Verpflegungsstellen mit Mineralwasser, isotonischem Getränk, Obst und Zucker befinden sich bei: 2, 6, 11, 15, 20, 23,5, 29, 33, 38, 40,5 Kilometer der Strecke. Erfrischungsstellen mit Mineralwasser befinden sich bei: 9, 13, 17, 27, 31, 35 Kilometer.
In der Nähe jedes Punktes wird es Toilettenkabinen geben.
7. Auf der Strecke des Dębno-Marathons gibt es keine Punkte für eigene Nahrungsergänzungsmittel des Teilnehmers.
8. Entlang der Strecke werden an sechs festen Stellen im Abstand von etwa 2,8 km medizinische Stationen eingerichtet.
9. Die Teilnehmer stellen sich am Start in der folgenden Reihenfolge auf: Elite-Teilnehmer und geladene Gäste in der Zone direkt neben der Startlinie, andere Rennteilnehmer in Startzonen, die den aktuellen Lauffähigkeiten des Teilnehmers entsprechen.
IV. BETEILIGUNG
1. Startberechtigt am 50. AMPANEL Dębno Marathon sind Personen, die bis zum 12. Mai 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben und weitere Voraussetzungen dieser Ordnung erfüllen.
2. Alle Teilnehmer müssen am 11. Mai im Organisationsbüro überprüft werden 10.00 – 22.00 Uhr oder 12. Mai ab 7.00 – 8.30 Uhr oder nutzen Sie die Möglichkeit, ein Starterpaket zu versenden. Der Teilnehmer, der die Versandoption nutzt, ist nicht verpflichtet, seinen Namen im Wettbewerbsbüro zu überprüfen.
3. Die Überprüfung im Wettbewerbsbüro kann durch Vorlage des Tickets mit QR-Code erfolgen, der nach Bezahlung der Gebühr an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Der Versand des Tickets erfolgt vor Öffnung des Gewinnspielbüros noch einmal per E-Mail und SMS. Das Ticket ist auch jederzeit bei der Bearbeitung des Antrags im Registrierungsportal verfügbar.
4. Teilnehmer der polnischen Polizeimeisterschaften, polnischen Feuerwehrmeisterschaften und polnischen Lehrermeisterschaften legen bei der Überprüfung ihren amtlichen Personalausweis oder Rentnerausweis vor, und die Kadetten der Freiwilligen Feuerwehr legen ihren Personalausweis als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vor Abteilung.
5. Bei der elektronischen Anmeldung zum Wettbewerb bestätigen Sie Ihre Erklärung, dass keine Kontraindikationen für die Teilnahme am Marathon vorliegen, und erklären sich damit einverstanden, auf eigene Gefahr und im vollen Bewusstsein der Gefahren und Risiken, die sich aus der Art dieser Veranstaltung ergeben, am Marathon teilzunehmen In besonderen Fällen, in denen eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, ist die Entscheidung des Arztes vor und nach Ablauf der Frist endgültig.
6. Teilnehmer der Polnischen Meisterschaften der Polizisten, der Polnischen Meisterschaften der Feuerwehrleute, der Polnischen Meisterschaften der Lehrer und der Meisterschaften der Stadt und Gemeinde Dębno sind zusätzlich an die folgenden Bestimmungen gebunden: 19. Polnische Meisterschaften der Polizisten, 9. Polnische Meisterschaften der Feuerwehrleute, 9. Polnische Meisterschaften Meisterschaften der Lehrer und Teilnehmer der Meisterschaften der Stadt und Gemeinde Dębno. 17. Meisterschaft der Stadt und Gemeinde Dębno.
7. Für die Beendigung des Rennens gilt für die Teilnehmer ein Zeitlimit von 6:00:00 Stunden (Bruttozeit). Nach Überschreiten dieser Grenze sind die Teilnehmer verpflichtet, die Rennstrecke unverzüglich zu verlassen und in einem technischen Fahrzeug mit der Aufschrift ENDE DES RENNENS die Ziellinie zu erreichen. Teilnehmer, die nach Ablauf der gesetzlichen Zeit auf der Strecke bleiben und nicht in das technische Fahrzeug einsteigen, tun dies auf eigene Gefahr und haften gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
8. Die Teilnahme am Marathon ist verbunden mit:
– Verarbeitung der in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers und Akzeptanz der Zusendung von Informationen und Umfragen zum Dębno-Marathon durch die Organisatoren an die E-Mail- und SMS-Adressen der Teilnehmer,
– Zustimmung zur Verwendung des in Form eines Fotos oder Videos aufgenommenen Bildes des Teilnehmers. Der Teilnehmer gewährt dem Veranstalter eine Lizenz zur Nutzung des aufgenommenen Bildes in allen Verwertungsbereichen, insbesondere zur Vervielfältigung des aufgenommenen Bildes in allen bekannten Aufnahmetechniken, zur Veröffentlichung und Veröffentlichung auf Websites, in der Presse, auf Plakaten und Plakaten sowie zur Ausstrahlung im Fernsehen und Radiosendungen.
9. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, aber für die Teilnahme am Rennen erforderlich.
10. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, verarbeitet und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
11. Die in Punkt 8 genannte Datenverarbeitung umfasst auch die Veröffentlichung von: Vorname, Nachname, Geburtsjahr, Ortsname und Vereinsname.
12. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der INFORMATIONSKLAUSEL der DSGVO des Dębno-Marathons.
13. Gemäß den PZLA-Richtlinien sind Teilnehmer aus Russland und Weißrussland von der Teilnahme am 50. Dębno-Marathon ausgeschlossen.
V. EINREICHUNGEN
1. Bewerbungen für die Teilnahme am 50. AMPANEL Dębno Marathon werden bis zum 12. Mai 2024 entgegengenommen.
Als Anmeldung gilt die Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars zusammen mit der Brutto-Startgebühr an:
BITTE BEACHTEN SIE: ALLE PAKETE ENTHALTEN EIN TECHNISCHES T-SHIRT VON New Balance!
– 150 PLN bis 30. September 2023,
– 200 PLN vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023,
– 250 PLN vom 1. Januar 2024 bis 30. März 2024,
- 350 PLN vom 01.04.2024 bis 12.05.2024,
2. Ein Rücktritt von der Teilnahme am Rennen und Rückerstattung des Startgeldes ist bis zum 30. April 2024 möglich, allerdings wird der Betrag des gezahlten Startgeldes um 35 PLN als Betriebskosten gekürzt. Nach diesem Datum ist das Startgeld nicht erstattungsfähig und kann nicht auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Wird das Startgeld nicht in ausreichender Höhe entrichtet, z.B. weil eine Grundlage für die in diesem Reglement vorgesehene Ermäßigung fehlt, ist der Teilnehmer zur Nachzahlung des Differenzbetrages verpflichtet.
3. Das Startgeld ist unmittelbar nach der Anmeldung elektronisch im Anmeldeportal zu entrichten. Mit der Bezahlung der Gebühr erfolgt automatisch die Aufnahme in die Startliste mit Zahlungsbestätigung.
4. Für die Höhe des Startgeldes ist das Datum der Zahlung bzw. Überweisung maßgebend, nicht das Datum der Anmeldung zum Rennen.
AUFMERKSAMKEIT ! Auf der Startliste erscheinen nur Teilnehmer, die das Anmeldeformular ausgefüllt und das Startgeld bezahlt haben.
5. Der Veranstalter gewährt einen Rabatt von 100 PLN auf das Startgeld für:
– Spieler mit einem Schwerbehindertenausweis,
– Spieler, die bis zum 12. Mai 2024 65 Jahre alt sind,
– Teilnehmer der 17. Meisterschaft der Stadt und Gemeinde Dębno.
6. Wer eine Rechnung über das gezahlte Startgeld erhalten möchte, wählt im Anmeldeformular die entsprechende Option aus und gibt die erforderlichen Daten für die Ausstellung des Dokuments ein, das elektronisch an die im Formular angegebene Adresse gesendet wird. Eine vorherige Anmeldung und Ausstellung einer Rechnung über 100 % Startgeld schließt die Beantragung einer Ermäßigung aus. Mit der Auswahl der Rechnungsoption erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, die Rechnung in elektronischer Form ohne Unterschrift des Empfängers zu versenden. Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Zahlung erfolgt ist. Alle Anträge auf Erleichterungen und Rechnungen sollten bis zum 30. April 2024 eingereicht werden.
7. Im Falle höherer Gewalt und der Notwendigkeit, die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, absagen zu müssen, wird das Startgeld nicht zurückerstattet.
VI. VERSAND DES STARTERPAKETS
1. Teilnehmer des 50. AMPANEL Dębno Marathons können die Möglichkeit der Zusendung eines Startpakets nutzen.
2. Der Versand des Startpakets besteht im Versenden eines Pakets mit dem Startpaket (Startnummer mit Zeitmesschip und Erinnerungs-T-Shirt) an die vom Teilnehmer angegebene Adresse zu den in der Verordnung über die Bereitstellung des Inlandstransports festgelegten Bedingungen und Postdienste des Beförderers.
3. Der Versand des Starterpakets erfolgt nur innerhalb Polens.
4. Der Versand des Starterpakets ist eine kostenpflichtige Option. Die Versandkosten für das Starterpaket betragen 35 PLN pro Teilnehmer.
5. Die Bestellung und Bezahlung der Versandoption des Starterpakets ist bis zum 30. März 2024 möglich.
6. Der Versand erfolgt etwa vier Wochen vor dem Lauf. Wenn das Paket nicht bis zum 30. April 2024 eintrifft, sollte der Teilnehmer diesen Umstand dem Veranstalter unter biuro@maratondebno.pl melden.
7. Der Teilnehmer, der die Versandoption nutzt, ist nicht verpflichtet, seinen Namen im Wettbewerbsbüro zu überprüfen.
VII. KLASSIFIKATIONEN
1. Allgemeine Klassifizierung
2. Frauenklassifizierung.
3. Wertung der 19. Polnischen Polizeimeisterschaften für Frauen und Männer,
3. Wertung der 9. Polnischen Meisterschaften der Damen- und Herrenfeuerwehrleute.
4. Klassifizierung der 9. Polnischen Meisterschaften für Lehrerinnen und Lehrer.
5. Wertung der 17. Meisterschaft der Stadt und Gemeinde Dębno für Frauen und Männer.
6. Einteilung in Altersklassen von Frauen und Männern:
K-20 – M-20,
K-30–M-30,
K-40–M-40,
K-50 – M-50,
K-60–M-60,
K-70–M-70
AUFMERKSAMKEIT ! GRUNDLAGE FÜR DIE ERSTELLUNG DER KLASSIFIZIERUNG IST DIE TEILNAHME VON MINDESTENS FÜNF TEILNEHMERN.
Die Wertung basiert auf Echtzeitzeiten (netto – gezählt ab Überqueren der Startlinie). Eine Ausnahme bilden die ersten 50 Personen, die die Ziellinie überqueren, und die Klassifizierung der polnischen Frauenmeisterschaften, die auf der Grundlage offizieller Zeiten (Brutto – vom Startschuss) gewertet werden, mit der Maßgabe, dass, wenn nicht, mindestens 8 Männer und 8 Wenn unter den ersten 50 Personen im Ziel Frauen sind, wird die Zahl der 50 Personen um sie erhöht. Alle weiteren Wertungen basieren auf echten Nettozeiten (gezählt ab Überqueren der Startlinie). Im Endergebnis des Rennens erhält jeder Teilnehmer Informationen über die Brutto- und Nettozeit.
VIII. AUSZEICHNUNGEN
1. Allgemeine Klassifizierung:
1. Platz – 6.000 PLN, Pokale,
2. Platz – 5.000 PLN, Pokale,
3. Platz – 4.000 PLN, Pokale,
4. Platz – 3.000 PLN, Pokale,
5. Platz – 2.000 PLN, Pokale,
6. Platz – 1.000 PLN, Pokale,
2. Damenwertung:
1. Platz – 6.000 PLN, Pokale,
2. Platz – 5.000 PLN, Pokale,
3. Platz – 4.000 PLN, Pokale,
4. Platz – 3.000 PLN, Pokale,
5. Platz – 2.000 PLN, Pokale,
6. Platz – 1.000 PLN, Pokale,
3. Wertung der 18. Polnischen Polizeimeisterschaften für Frauen und Männer, 1.-3. Platz – Pokale.
4. Klassifizierung der polnischen Meisterschaften der Feuerwehrleute, Frauen und Männer: 1.-3. Platz – Pokale.
5. Klassifizierung der polnischen Meisterschaften für Lehrerinnen und Lehrer: 1.-3. Platz – Pokale.
6. Klassifizierung der Dębnaer Stadt- und Gemeindemeisterschaften für Frauen und Männer:
1. Platz – 1.000 PLN, Pokale,
2. Platz – 800 PLN, Pokale,
3. Platz – 600 PLN, Pokale,
4. Platz – 400 PLN, Pokale,
5. Platz – 300 PLN, Pokale,
6. Platz – 200 PLN, Pokale,
7. Einstufung in die Altersklassen Damen und Herren: 1.-3. Platz – Pokale,
6. Finanzielle Prämien für das Brechen des Dębno-Marathon-Rekords:
– Frauen – Zeit unter 2:26:09 – 5.000 PLN,
– Männer – Zeit unter 2:09:57 – 5.000 PLN.
Nur der erste Teilnehmer, der die Ziellinie erreicht, erhält eine Geldprämie.
7. Von den Teilnehmern gewonnene Boni und Geldpreise werden ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Bankkonto innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des Berichts der Kommission gegen Doping im Sport überwiesen.
8. Bei Gewinnern von Prämien und Geldpreisen wird die Einkommenssteuer gemäß den geltenden Steuervorschriften einbehalten.
– Schriftliche Proteste gegen die Ergebnisse werden bis zu 7 Tage nach Ende des Rennens an die E-Mail-Adresse biuro@maratondebno.pl entgegengenommen und die endgültigen und offiziellen Ergebnisse werden bis zu 6 Wochen nach dem Rennen veröffentlicht.
Inoffizielle Ergebnisse werden unmittelbar nach dem Rennen auf datasport.pl veröffentlicht.
Dekorationen der Gewinner und Alterskategorien – Bühne, Läuferstadt, Platz der Verfassung 3. Mai, 15 Uhr
Im Anschluss an die Dekorationen werden ein FIAT 500-Sonderpreis und weitere Preise verlost
IX. UNTERKUNFT
1. Der Veranstalter stellt Teilnehmern, die ihre Reservierung auf dem Anmeldeformular vermerken, vom 11. bis 12. Mai eine kostenlose Unterkunft in der Sporthalle zur Verfügung. Der Veranstalter stellt keine Matratzen und Schlafsäcke zur Verfügung. Die Anzahl der Übernachtungsplätze ist begrenzt.
2. Es ist möglich, Unterkünfte direkt in Hotels und Privatunterkünften zu buchen, deren Adressen auf der Marathon-Website www.maratondebno.pl angegeben sind.
X. ESSEN
1. Alle Teilnehmer erhalten kostenlose Gutscheine für die „PASTA PARTY“ (Pasta mit Soße, Kaffee, Tee, Mineralwasser), die nach dem Rennen am 12. Mai von 12.30 bis 16.30 Uhr in der Runner's Town nahe der Ziellinie stattfindet .
2. Der Veranstalter stellt entlang der Rennstrecke Obst, Süßigkeiten und Getränke zur Verfügung.
3. Sonstige Mahlzeiten auf eigene Kosten der Teilnehmer.
XI. FINANZIERUNG
1. Die Kosten für die Organisation des Marathons werden übernommen von:
– Kommunalverwaltung Dębno – Hauptsponsor,
– Unternehmen und Institutionen, die den Marathon unterstützen.
2. Die Kosten für Startgeld, Anreise und sonstige Leistungen werden von den Veranstaltungsteilnehmern getragen.
3. Als Teil des Startgeldes erhält der Teilnehmer unter anderem: eine Startnummer und Sicherheitsnadeln, Reglement, Veranstaltungsprogramm, eine Tasche für Kleidung für die Umkleidekabine, ein Sport-T-Shirt mit Erinnerungsaufdruck, Speisen und Getränke gemäß Kapitel IX des Reglements und eine Erinnerungsmedaille nach Beendigung des Rennens.
T-Shirts werden nach vorheriger Größenangabe im Anmeldeformular ausgegeben. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie dafür, dass Sie ein T-Shirt in der angegebenen Größe erhalten.
Nicht im Wettbewerbsbüro abgeholte Startpakete werden nicht nachträglich versendet oder ausgegeben.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Grundlage der Klassifizierung ist die elektronische Zeitmessung. Entlang der Rennstrecke wird es Kontrollmatten geben, die das Erscheinen des Teilnehmers an einem bestimmten Punkt aufzeichnen. Wenn die Anzeige nicht gelesen wird, kann dies zur Disqualifikation des Teilnehmers führen. Die Chips werden auf die Startnummern geklebt, daher ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Startnummer vorne auf der Brust auf dem T-Shirt zu befestigen. Es ist nicht erlaubt, die Chips von der Startnummer zu entfernen. Das Entfernen des Chips von der Nummer führt zur Disqualifikation des Teilnehmers.
2. Nur für die Teilnahme am Dębno-Marathon qualifizierte Teilnehmer, Marathonpersonal und Fahrzeuge mit einem Veranstalterausweis dürfen auf der Marathonstrecke bleiben.
Es ist nicht erlaubt:
a. ohne Startnummer starten,
b. Start eines Wettkämpfers unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln,
c. die Nutzung aller Fahrzeuge auf der Marathonstrecke, mit Ausnahme der Fahrzeuge des Veranstalters,
d. Beginnen Sie mit Tieren,
e. Beginnen Sie mit Kinderwagen, mit Kindern in Schals/Tragen,
f. mit Nordic-Walking-Stöcken beginnen,
B. das Zurücklegen eines Teils der Strecke mit Verkehrsmitteln, das Verkürzen, das Ändern der Strecke,
h. Rollstuhlstart für behinderte Menschen,
ich. Beginnen Sie mit Kopfhörern.
Es wird nicht erwartet, dass Teilnehmer im Rollstuhl und anonyme Teilnehmer am Rennen teilnehmen.
3. Während des Laufs haben die Teilnehmer den Anweisungen der Sicherheitsverantwortlichen, des Sicherheitsdienstes und weiterer vom Veranstalter benannter Personen Folge zu leisten.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Starttag geltenden Hygienevorschriften der Sanitärdienste und des Veranstalters zu befolgen.
4. Bei der elektronischen Anmeldung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Erklärung zur Kenntnisnahme des Reglements zu bestätigen. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb verpflichtet sich der Teilnehmer, im Auftrag des Veranstalters Erste Hilfe zu leisten, andere medizinische Eingriffe durchzuführen und die verletzte Person durch medizinisches und paramedizinisches Personal an einen sicheren Ort zu transportieren.
5. Der Teilnehmer erklärt, dass er für die Teilnahme am Rennen geeignet ist und ihm keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die ihn von der Teilnahme am Rennen ausschließen, und dass er auf eigene Gefahr am Rennen teilnimmt. Sie erkennen an, dass die Teilnahme am Rennen körperliche Anstrengung erfordert und ein natürliches Risiko für Unfälle, Körperverletzungen und körperliche Traumata (einschließlich Tod) sowie Sachschäden und -verluste birgt. Darüber hinaus kann die Teilnahme an Wettbewerben weitere Risikofaktoren mit sich bringen, die derzeit nicht vorhersehbar sind. Mit der Unterzeichnung einer Kenntnisnahmeerklärung erklärt der Teilnehmer, dass er den Umfang und die Art des mit der Teilnahme am Rennen verbundenen Risikos bedacht und beurteilt hat und die Teilnahme freiwillig und ausschließlich auf eigenes Risiko durchführt. Die Entscheidung des Arztes darüber, ob der Lauf während der Veranstaltung fortgesetzt wird, ist endgültig und unwiderruflich.
6. Die Weitergabe der Startnummer an eine andere Person führt zur Disqualifikation des Teilnehmers.
7. Der Marathon wird gemäß den IAAF- und PZLA-Regularien und diesem Reglement durchgeführt.
8. Nach Ende des Rennens werden stichprobenartig Anti-Doping-Kontrollen durchgeführt, denen sich der von der Kommission benannte Teilnehmer unbedingt unterziehen muss.
9. Umkleideräume und Waschräume befinden sich im MARATHON-BÜRO – Sport- und Rehabilitationshalle.
10. Die Teilnehmer deponieren die in speziell gekennzeichneten Tüten verpackten und in Startpaketen bereitgestellten Gegenstände in der Sport- und Rehahalle im MARATHONBÜRO. Die Annahme der Gegenstände erfolgt von 8.30 bis 10.00 Uhr und die Ausgabe von 12.30 bis 16.00 Uhr gegen Vorlage der Startnummer im Runner's Town nahe der Ziellinie. Der Verlust der Startnummer durch einen Läufer entbindet den Veranstalter von der Haftung für die Tasche von einer anderen Person abgeholt wird. Für im Gepäck zurückgelassene Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
11. Der Parkplatz befindet sich am 11. und 12. Mai 2024 beim Organisationsbüro – Eingang von der Ul. Slowacki.
12. Jeder Teilnehmer des Rennens ist nach den allgemeinen Bestimmungen gegen Unfall versichert. Eine individuelle Versicherung für den Fall einer Verletzung oder eines anderen unglücklichen Ereignisses, das dem Teilnehmer während des Rennens widerfahren kann, erfordert eine separate, vom Teilnehmer individuell abgeschlossene Police.
13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Namen des Rennens zu ändern, wenn er den Titelpartner des Rennens übernimmt.
14. Die Auslegung dieser Bestimmungen obliegt dem Veranstalter.
MARATHON-DIREKTOR
Stanisław Lenkiewicz
INFORMATIONSKLAUSEL DSGVO 50. DĘBNO MARATHON 2024.
Gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (nachfolgend DSGVO genannt):
1. Datenadministrator
– Der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten ist der Verein Maraton Dębno mit Sitz in Dębno (im Folgenden: wir). Sie können uns auf folgende Weise kontaktieren: per Brief an folgende Adresse: 74-400 Dębno, ul. Parkowa 20, Tel. 0957602436, E-Mail biuro@maratondebno.pl.
2. Datenschutzbeauftragter
– Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. An diesen Ansprechpartner können Sie sich in allen Fragen rund um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ausübung Ihrer mit der Datenverarbeitung verbundenen Rechte wenden. Sie können den Inspektor wie folgt kontaktieren: per Brief an die folgende Adresse: 74-400 Dębno, ul. Parkowa 20, Tel. 0957602436, E-Mail biuro@maratondebno.pl.
3. Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
– Wir verarbeiten personenbezogene Daten, um den Vertrag im Zusammenhang mit der Teilnahme am 50. Dębno-Marathon, an dem die betroffene Person beteiligt ist, zu erfüllen oder um auf Wunsch der betroffenen Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen, Art. 6 Abschnitt 1 Punkt b)* und kann im Zusammenhang mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einer besonderen Kategorie verarbeitet werden, d. h. Daten zum Gesundheitszustand und zum Versenden von Informationen und Umfragen zum Marathon durch den Veranstalter an die E-Mail-Adresse und den Text Mitteilung des Teilnehmers, Art. Art. 6 Abs. 1 lit. a* der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016;
4. Die Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten
– wir speichern die oben genannten Daten Daten für 5 Jahre, d. h. die Zeit, die die ADO benötigt, um ihren Pflichten und Rechten nachzukommen, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der organisatorischen Pflichten des Veranstalters der betreffenden Veranstaltung ergeben
5. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
Wir können Ihre personenbezogenen Daten übertragen:
– Unternehmen, die mit dem Veranstalter bei der Durchführung des Dębno-Marathons und damit verbundenen Aktivitäten auf der Grundlage von Betrauungsverträgen zusammenarbeiten,
– Behörden und öffentliche Stellen, die nach geltendem Recht berechtigt sind, Daten zu erhalten, z. B. Gerichte, Strafverfolgungsbehörden oder staatliche Institutionen, wenn sie auf der Grundlage einer geeigneten Rechtsgrundlage einen Antrag stellen,
– soweit erforderlich – Antragsteller, die im Rahmen des Gesetzes vom 6. September 2001 über den Zugang zu öffentlichen Informationen tätig sind,
– Stellen, die sie in unserem Auftrag verarbeiten, wobei diese Stellen Daten auf der Grundlage eines mit uns geschlossenen Vertrags und nur in dem Umfang verarbeiten, in dem ihnen ein Auftrag erteilt wird.
6. Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
– das Recht, die Einwilligung zum Bild zu widerrufen,
– das Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten,
– das Recht, die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
– das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
– das Recht, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen,
– das Recht, eine Beschwerde bei der für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen Aufsichtsbehörde, d. h. dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, einzureichen, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 verstößt .
*DSGVO-Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EC